Aufnahme ins Hospiz
Im Hospiz Zum Regenbogen werden Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Krebserkrankung, mit Vollbild der Infektionskrankheit AIDS, mit Erkrankung des Nervensystems oder mit chronischen Erkrankungen im Endstadium wie Nieren-, Leber-, Herz- und Lungenerkrankungen aufgenommen. Eine kurative Therapie ist nicht mehr möglich und somit ist eine palliative und psychosoziale Betreuung nötig. Die Lebenserwartung muss begrenzt sein.
Eine Aufnahme ins stationäre Hospiz erfolgt nur, wenn eine ambulante Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch muss der Gast / Bevollmächtigte mit der Aufnahme ins Hospiz einverstanden sein. Ihm muss bewusst sein, dass im Hospiz keine lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt werden. Im Vordergrund unserer Arbeit steht die Symptomkontrolle, die Behandlung und Linderung von Symptomen, um eine möglichst gute Lebensqualität solange wie möglich zu erhalten oder gegebenenfalls zu verbessern.
Das Hospiz Zum Regenbogen ist ein offenes Haus, indem Menschen aufgenommen werden unabhängig von ihrer Einstellung zum Leben und Tod, unabhängig von ihrem Glauben, ihrer Konfession und ihrer gesellschaftlichen und sozialen Stellung.
Für die Aufnahme ins Hospiz benötigen wir von der Haus-/Ärzt:in oder Palliativmediziner:in:
- Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen nach §39a Abs. 1 SGB V und §43 SGB XI
- Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach § 39a Abs. 1 SGB V.
Diese Unterlagen werden dem MDK und der Krankenkasse zur Überprüfung der Kostenübernahme zur Verfügung gestellt. Somit ist die Kostenübernahme zu 95% von der Kranken- und Pflegekasse gesichert.
Die ärztliche Betreuung erfolgt durch die Haus- und/oder Palliativärzt:in, je nach Wunsch des Gastes. Somit ist eine bestmögliche medizinische Betreuung gesichert.
Sollte sich der gesundheitliche Zustand eines Gastes derart verbessern bzw. stabilisieren, dass wir ihn in die häusliche Umgebung entlassen können, wird die ambulante palliative Betreuung durch die Hospiz- oder Pflegedienstleitung koordiniert. Dazu werden wir mit den ambulanten palliativen Pflegediensten, den ambulanten Hospizdiensten und dem Palliativärztlichen Konsiliardienst im Kreis Unna eng zusammen arbeiten.